Die Beweislast trägt ausschließlich der Lizenznehmer. Nachweise sind auf Anforderung, spätestens 14 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit, vollständig vorzulegen. Als Nachweise gelten insbesondere: Zeiterfassung, Chat- und Kommunikationsverläufe der Akquise, Sales-Call-Aufnahmen, schriftliche Bestätigungen der betreuten Kunden, Teilnahmenachweise sowie Umsatz- und Erlösbelege (Rechnungen, Kontoauszüge, Buchhaltung).